Statuten
Download Statuten vom 10. Sept. 2017 als PDF-Dokument:
1. Name
Unter dem Namen «Quartierverein Neufeld Sursee» besteht, mit Sitz in Sursee, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Quartierverein hat gemeinnützigen Charakter und wahrt die Interessen der Quartierbevölkerung. Er fördert deren Mitsprache in Quartierfragen, die Kommunikation im Quartier und arbeitet konstruktiv mit Behörden und Institutionen zusammen.
2. Zweck
Der Verein fördert den Kontakt unter den Bewohnern des Quartiers und setzt sich für das allgemeine Wohl des Quartiers und der Gemeinde ein.
3. Mitgliedschaft
3.1 Mitglieder des Vereins können Bewohner, Haus- und Grundeigentümer sowie Gewerbetreibende des Quartiers werden, die den Vereinszweck unterstützen möchten. Das Quartier Neufeld erstreckt sich (ungefähr) im Süden bis zur Sure, im Osten bis zur alten Sure, im Westen bis zur Eisenbahnlinie und im Norden bis zur Rigistrasse und zum Badrain.
3.2 Auch weitere natürliche und juristische Personen, die in der Gemeinde Sursee ansässig sind und den Verein unterstützen wollen, können Mitglieder werden.
3.3 Mitglied ist, wer den Beitrag einbezahlt hat.
4. Vereinsversammlung
4.1 Der Verein versammelt sich einmal im Jahr, in der Regel im Frühjahr, zur ordentlichen Vereinsversammlung.
4.2 Ausserordentliche Vereinsversammlungen finden statt, wenn der Vorstand dies beschliesst oder ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.
4.3 Zu den Aufgaben der Vereinsversammlungen gehören:
– Genehmigung des Protokolls
– Genehmigung des Jahresberichts
– Entgegennahme des Revisionsberichts
– Genehmigung der Jahresrechnung
– Genehmigung des Voranschlages
– Festsetzung des Mitgliederbeitrages
– Wahl des Präsidenten und der Vorstandsmitglieder
– Wahl der Rechnungsrevisoren
– Aussprache über das Tätigkeitsprogramm
– Änderung der Statuten
– Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
5. Vorstand
5.1 Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte durch. Er umfasst maximal neun Mitglieder. Er wird vom Präsidenten (im Verhinderungsfall vom Vizepräsidenten) geleitet.
Der Vorstand besteht aus Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und Beisitzern.
Abgesehen vom Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.
5.3 Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
5.4 Zeichnungsberechtigt sind Präsident, Vizepräsident und Kassier.
6. Rechnungsrevision
Die Vereinsversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Rechnungsrevisoren, welche die Jahresrechnung prüfen und darüber der Vereinsversammlung ihren Bericht vorlegen. Wiederwahl ist möglich.
- Wenn einer der beiden Revisoren demissionieren will, muss diese 6 Monate vor der nächsten Generalversammlung schriftlich an den Präsidenten erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die automatische Zusage für eine weitere Amtsperiode.
- Sollte es zu einer ausserordentlichen Kündigung eines Revisors kommen, ist der Vorstand befugt für einen Ersatz zu sorgen und diesen bereits vor der kommenden Generalversammlung einzusetzen. In diesem Fall wird der Verein vorübergehend mit einem Revisor geführt, bis die Nachfolge gefunden ist.
7. Finanzhaushalt
Die Finanzierung der Tätigkeiten des Vereins erfolgt durch Mitgliederbeiträge, Eigenleistungen und Zuwendungen Dritter. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
8. Beschlussfassungen
8.1 Alle Vereins- und Vorstandsbeschlüsse werden, sofern nicht geheime Abstimmung verlangt wird, in offener Abstimmung mit der absoluten Mehrheit der Stimmen gefasst.
8.2 Ausnahmen bedingen die Änderung der Statuten und die Auflösung des Vereins. Eine Änderung der Statuten kann von der Vereinsversammlung nur mit mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmen beschlossen werden.
9. Auflösung des Vereins
Die Vereinsversammlung kann mit zwei Dritteln der zahlenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beschliessen. In diesem Fall wird sein Vermögen und sein Archiv der Stadt Sursee übergeben, die es einem allenfalls später entstehenden Verein mit gleichem oder ähnlichen Zweck zur Verfügung stellt.
10. Schlussbestimmung
Diese revidierten Statuten treten mit der Annahme durch die Generalversammlung vom 10. März 2017 in Kraft und ersetzen diejenigen der Gründungsversammlung vom 22. September 1989.
Quartierverein Neufeld Sursee
Der Präsident: Dominik Wälti Die Aktuarin: Isabel Nietlispach